am Montag, 09 Juni 2008 08:24von Kroll
Kann eine Zielvereinbarung gekündigt werden?
Keine der Vertragsparteien hat eine Kündigungsfrist vereinbart.
Es sind auch keine Kosten entstanden die für eine Leistung berechnet werden könnten
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Zielvereinbarung erarbeiten oder herunterbrechenZiele sollten dort erarbeitet werden, wo die meisten Informationen zusammenfließen. Dies kann der Arbeitsplatz des Mitarbeiters sein. Zum Beispiel kennt niemand außer dem Verkäufer die von ihm betreuten Kunden besser und kann die Potentiale besser einschätzen. Also muss er erarbeiten, welche Ziele er bei welchem Kunden mit welchen Maßnahmen im Planungszeitraum erreichen will.Diese Ziele bespricht er mit seinem Gruppen- oder Abteilungsleiter, der dann seinerseits die Ziele aller Mitarbeiter zu einem Abteilungsziel zusammenfasst. In der Besprechung dieses Abteilungsziels mit dem Bereichsleiter werden nun, meist umfassender, die Ziele der weiteren Abteilungen und die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele erörtert. In den Gesprächen der Bereichsleiter mit dem „Chef“, dem verantwortlichen Inhaber, Kapitalgeber oder den von diesen benannten Personen kristallisiert sich das Unternehmensziel heraus. ![]() Es kann aber auch anders sein: Der „Chef“ gibt vor, was zu erreichen ist. Abgesehen von der unschönen Formulierung, „etwas auf die Mitarbeiter herunterzubrechen“, besteht das große Risiko, dass weder die Bereichsleiter noch die Abteilungsleiter, die Gruppenleiter oder Mitarbeiter die so entstehenden Teilziele als eigene Ziele akzeptieren. Fast immer entsteht ein Hin und Her, ein Ringen und Feilschen um die Ziele. Um dieses Problem zu umgehen, nutzen immer mehr Unternehmen eine „push-pull-Methode“. Bei ihr werden entweder von unten nach oben oder aber auch von oben nach unten Ziele besprochen und nicht akzeptierte Ziele vom Mitarbeiter oder vom Bereichsleiter so lange zurückdelegiert, bis die jeweiligen neu erarbeiteten Zahlen von beiden akzeptiert werden können. Der Unterschied zum Feilschen liegt in der Zeit, die dem jeweils Betroffenen bleibt, um die Zahlen zu prüfen, neue Überlegungen anzustellen und verantwortbare neue Ziele zu finden. Einführung von ZielvereinbarungssystemenWie jede neue Maßnahme muss auch die Einführung eines Zielvereinbarungssystems (Wunsch) mit einem Ziel versehen sein. Nachdem eines der Ziele oder alle Ziele akzeptiert sind, werden Maßnahmen erarbeitet, die zum Vorhandensein eines Zielvereinbarungssystems führen. Solche Maßnahmen könnten sein:
Aus dem Buch
Bücher zum Thema ZielvereinbarungZielvereinbarung und variable Vergütung. Ein praktischer Leitfaden - nicht nur für Führungskräfte (Broschiert) Links zum Thema ZielvereinbarungWeitere Inhalte zum Thema Ziele auf Behn & Friends Anmerkung: Wenn Sie weitere interessante Informationen, Ideen und Anregungen zum Thema Zielvereinbarung haben, dann nutzen Sie bitte die Kommentar-Funktion. Wir werden Ihren Beitrag prüfen und gegebenenfalls auf dieser Seite einbauen bzw. im Newsletter vorstellen.
» 2 Kommentare
1Kommentar
am Montag, 09 Juni 2008 08:24von Kroll Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann eine Zielvereinbarung gekündigt werden? Keine der Vertragsparteien hat eine Kündigungsfrist vereinbart. Es sind auch keine Kosten entstanden die für eine Leistung berechnet werden könnten 2Kommentar
am Donnerstag, 12 Juni 2008 06:39von Wolfgang Aufgrund meiner Erfahrungen als Berater sehe ich folgende drei Gründe, die zur Kündigung bzw. zu Veränderung der ZV führen können:
1) wenn sich die Voraussetzungen spürbar verändert haben, z.B. die Technik nicht zur Verfügung steht, 2) wenn der Mitarbeiter wechselt, d.h. ein anderer das Ziel übernehmen soll, das erselbst nicht vereinabrt hat, 3) wenn das strategische Unternehmensziel, aus dem der vereinbarte Ziel abgeleitet wurde, keine Bedeutung mehr hat. » Kommentar schreiben
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