Neuer Beruf durch Umschulung – Kosten, Dauer und Hürden
Dass der Beruf Berufung ist, wünschen sich die meisten Arbeitnehmer. Und doch gelangen viele an einen Punkt, in dem sie neue Berufungen verspüren oder einen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dann als Helfer mit geringem Einkommen arbeiten zu müssen, ist keine tolle Aussicht. Daher werden Umschulungen, Zweitausbildungen und Weiterbildungen interessant.

1. Gründe für eine Umschulung und die Dauer
Die Gründe für eine Umschulung sind so individuell wie die Interessenten für dieses Thema. Bei dem einen, ist die Gesundheit zu arg gefährdet, um weiter in dem alten Beruf zu bleiben, der nächste hat vielleicht ein Studium nicht beendet oder ein Fach studiert, das wenig berufliche Einsatzfelder bietet. Veränderungen im privaten Leben erfordern eine berufliche Neuorientierung, weil Kinder zu betreuen, Angehörige zu pflegen sind oder ein Umzug für die Familie bedeutet, in seinem Beruf nicht arbeiten zu können.
Ein häufiger Grund den Berufswechsler angeben, ist der, dass sie das Gefühl haben, dass der aktuelle Beruf sie persönlich zu stark verändert und sie daraus permanent Stress entwickeln und sich vor psychischen Belastungen sehen, denen sie nicht standhalten können.
Auf dem Arbeitsmarkt werden verschiedene Bildungswege unterschieden. So ist eine Ausbildung beispielsweise schulisch oder dual und dauert in der Regel drei Jahre. Umschulungen sind deutlich mehr auf die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse fokussiert, beinhalten nur einige Monate Praxis und dauern insgesamt meist zwei Jahre. Am Ende stehen Abschlussprüfungen vor der zuständigen Kammer, die das Tragen der Berufsbezeichnung erlauben, wenn diese Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
2. Auf welchem Weg, ist ein Umschulungsplatz zu bekommen?
Wer sich um Geld nicht sorgen muss, hat natürlich die Chance, seine Umschulung selbst zu suchen und zu finanzieren. Die meisten Menschen, suchen jedoch nach einer Möglichkeit, so eine Umschulung gefördert zu bekommen. Ansprechpartner sind hier Leistungsträger wie Rentenkassen, Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Die Rentenkasse tritt ein, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Beruf gewechselt werden muss. Hier wird ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt. Wird der bewilligt, kann auf die Suche nach einem Platz gegangen werden. Arbeitsagenturen und Jobcenter bewilligen Umschulungen, wenn damit die Wahrscheinlichkeit, langfristig eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu erreichen, sehr hoch ist.
Bevor Anträge auf die Bewilligung von Umschulungen gestellt werden, sollte die berufliche Neuorientierung soweit abgeschlossen sein, dass sich ein Berufsbild herauskristallisiert hat und eines als gute Alternative erkannt worden ist. Je klarer ein Antragsteller seine Ziele definieren und die Wahrscheinlichkeit für die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt darlegen kann, desto positiver sehen die Leistungsträger dies im Antragsverfahren.
Beratungsstellen und die Leistungsträger selbst, können hilfreich sein, wenn es darum geht, einen Umschulungsplatz zu finden. Einrichtungen wie die Arbeitsagentur oder die Ausbildungsbörse der Handelskammern, geben Auskunft darüber, in welchen Betrieben der Wunschberuf ausgebildet wird, bzw. welche Bildungsträger die geplante Umschulung anbieten.
Ist hier eine Liste erstellt, die in die engere Auswahl kommt, kann man diese Daten dem Antrag beilegen. Es ist zu empfehlen, sich direkt auch Kostenvoranschläge aushändigen zu lassen, damit die Leistungsträger einen Überblick über die Kosten haben, aber ggf. auch die Inhalte miteinander vergleichen können. Allerdings dürften die Angebote nur wenig voneinander abweichen, weil Umschulungen zu Berufsabschlüssen führen, die reglementiert sind und die Fachkenntnisse nach einer Ausbildungsverordnung vermittelt werden.
Praxistipp: Bildungsträger die Umschulungen anbieten, haben ein großes Interesse, Kunden zu finden und die Umschulungsklassen voll zu besetzen. Daher bieten diese für Interessenten eine umfassende Beratung und Unterstützung bei Antragstellung usw. an.
Inzwischen etabliert sich auch die Form der Umschulung, die eng an die duale Ausbildung angelehnt ist (meist in handwerklichen Berufen, wo viel Praxis notwendig ist) und in Kooperation mit Berufsschulen und Betrieben angeboten wird. Informationen hierzu sind unter den Schlagwörtern duale oder betriebliche Umschulung zu finden. Hier muss sich der Interessent in einer Firma um einen Platz bewerben. Das Unternehmen meldet den Umschüler dann zur Berufsschule an.
3. Die Kosten für die Umschulung
Wird eine Umschulung von den Leistungsträgern bewilligt, so übernehmen diese die Kosten für die Bildungsmaßnahme und die Fahrten zum Bildungsträger oder Umschulungsbetrieb. Die Rentenkasse zahlt sogar noch eine Art Verpflegungsgeld für jeden Tag der Anwesenheit bei der Maßnahme.
Neben diesen – nicht unerheblichen Kosten, fallen natürlich noch die Lebenshaltungskosten an. Diese werden durch den Leistungsbezug von Arbeitsagentur oder Jobcenter zumindest teilweise ausgeglichen. Je nach persönlicher Situation, können Wohngeld oder andere Sozialleistungen beantragt werden.
Gebühren für eine Umschulung gehen deutlich in den fünfstelligen Bereich. Daher verknüpfen die Leistungsträger die Bewilligung mit der Pflicht, diese Maßnahme nicht ohne zwingende Gründe abzubrechen.
Es gibt Bildungsförderungen, die für andere Maßnahmen greifen, aber für Umschulungen aufgrund der Dauer und zeitintensiven Gestaltung (Anwesenheit, meist ganztags), eher nicht in Frage kommen (Meister BAföG, Bildungsprämie etc.), weil es schwer ist, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn die Tageszeit durch die Bildungsmaßnahme beansprucht wird.
4. Welche Hürden müssen genommen werden?
Eine wesentliche Hürde ist das Lernen. Je länger der Mensch von der Schule und dem Lernen weg ist, desto schwieriger wird es für ihn, dort wieder anknüpfen zu können. Hierfür werden umschulungsvorbereitende Kurse mit dem Thema „Lernen lernen“ angeboten.
Einen Umschulungsplatz zu finden, kann sich ebenfalls schwierig gestalten. Wenn das gewünschte Berufsbild an wenige Ausbildungsorte gebunden ist beispielsweise oder es eine sehr starke Nachfrage nach dem Beruf gibt. Die Ausbildungsberatungen der Kammern, könnten hier Anlaufstellen sein. Denn sie sind die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Berufsschulen bzw. Bildungsträgern und haben ggf. den Überblick, wo es noch freie Plätze gibt.
Auch das Leben an sich kann eine Hürde sein, die es zu überwinden gilt. Kinder, die zu betreuen sind oder wenn die Gesundheit bereits zu Leistungsminderung geführt hat. Dann helfen Umschulungen in Teilzeit oder auch Programme, die die Kinderbetreuung mit absichern. Informationen dazu, liefern die Kammern, aber auch verschiedene Unternehmen und Beratungsstellen von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden. Oft gibt es hier Ansprechpartner, die auf bestimmte Zielgruppen (Alleinerziehende, Frauen, Menschen mit psychischen Problemen) spezialisiert sind.
Das Recht auf Bildung und Arbeit ist im Grundgesetz verankert. Auch das Recht der freien Berufswahl ist klar definiert. Trotzdem bedeutet es nicht, dass es einen Rechtsanspruch auf Umschulung gibt. Eine Umschulung wird gefördert, wenn aus gesundheitlichen Gründen, die Arbeit im alten Beruf nicht mehr möglich ist, oder sich der Arbeitsmarkt so stark verändert hat, dass es einen Beruf gar nicht mehr gibt.
5. Anregungen und Werkzeuge zum Thema
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