Im Mittelalter schrieb man mit römischen Zahlzeichen, wobei das V für die Zahl 5 und gleichzeitig für den Buchstaben U stand. Die Zahl 10 wurde mit der römischen Ziffer X dargestellt. Wollte man sich, z.B. beim Schuldenanschreiben, einen Vorteil verschaffen, dann machte man einfach aus dem V (U) ein X. Man machte also "jemandem ein X für ein U vor".
Wenn uns heute jemand auf plumpe Weise getäuscht bzw. übervorteilt hat, sagen wir auch: "Er hat uns ein X für ein U vorgemacht".