Das "Fersengeld" (versen penninge) ist seit dem 13. Jahrhundert belegt. Im ältesten Rechtsbuch des Mittelalters, dem Sachsenspiegel, bezeichnet es die Abgabe bei der Ehescheidung. Man vermutet, dass das "Fersengeld" ein Relikt eines älteren Rechtsbrauchs ist, demzufolge jemand, der in der Schlacht floh, Strafgeld zahlen musste.
Wenn jemand heute "Fersengeld gibt", dann flieht er bzw. rennt davon (ohne zu kämpfen).