Der Treppenlift: Ein Beitrag zur Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden?
Sowohl das zunehmende Alter als auch Unfälle können dazu führen, dass die eigene Mobilität eingeschränkt wird. Eine Einschränkung, die dazu führen kann, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht mehr ohne Weiteres möglich wird. Und auch das Leben in der eigenen Wohnung beziehungsweise im eigenen Haus kann dadurch limitiert werden. Umso wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass das eigene Maß an Bewegung hoch bleibt. Schließlich handelt es sich dabei um eine der Grundvoraussetzungen für die körperliche, geistige und seelische Fitness. Was aber tun, wenn sich Menschen, nicht nur, aber insbesondere ältere, aus Angst vor einer potenziellen Sturzgefahr immer weiter zurücknehmen?
1. Die Sturzprophylaxe: Bewegung auf möglichst sichere Art und Weise
Es ist erwiesen, dass die eigentlich zu minimierende Sturzgefahr durch eine begrenzte Beweglichkeit und die Angst vor einem solchen Unfall steigt. Ein guter Grund, im Sinne der Sturzprophylaxe verschiedene Maßnahmen zu ergreifen.
Zu diesen gehören unter andere solche, welche die Person an sich betreffen. In diesen Bereich fällt beispielsweise das Tragen von gut sitzender Kleidung und Schuhen, die ein Einfädeln, Stolpern oder Ausrutschen verhindern. Aber auch die Überprüfung der Medikamente trägt wesentlich zu mehr Sicherheit bei. (Das betrifft insbesondere jene, die müde machen oder die verzerrte Wahrnehmung der Außenwelt fördern.) Gleiches gilt für ein abwechslungsreiches, individuell angepasstes Kraft-, Ausdauer- und Gleichgewichtstraining.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Wohnraum möglichst gut an die persönlichen Wohnbedürfnisse anzupassen. Diesbezüglich sind unter anderem ein gelungenes Beleuchtungskonzept, das sorgfältige Verlegen von Kabeln und Beseitigen anderer Stolperfallen wie hochstehender Teppichkanten zu nennen. Zudem fällt die barrierearme Gestaltung Bades, der Küche und von Durchgängen wie Türen in diesen Bereich.
Kombinieren lässt sich diese Anpassung idealerweise mit der Verwendung von Hilfsmitteln wie
- Brillen,
- Hörgeräten,
- Gehstöcken, Rollatoren, Rollstühlen,
- Badewannenlift-Systemen oder
- einem Treppenlift.
Sie alle ermöglichen und vereinfachen das sichere und bewusste Benutzen der Wohnungseinrichtung. Voraussetzungen dafür sind natürlich eine sach- und fachgerechte Bedienung und eine bedarfsweise Anpassung an die Bedürfnisse der sie bedienenden Person.
Insbesondere der Treppenlift erweist sich in puncto Erhaltung und Förderung der noch bestehenden Mobilität als oftmals sinnvolles Hilfsmittel. Schließlich trennt die Treppe nicht nur verschiedene Wohnbereiche deutlich voneinander ab, sie lässt auch Gangunsicherheiten besonders eklatant zutage treten. Nun kann es jedoch nicht die Lösung sein, die oben befindlichen Räumlichkeiten nicht mehr zu nutzen und sich in seiner Selbstbestimmung dadurch mehr als notwendig einzuschränken. Schließlich lassen sich unterschiedliche Treppenlift-Typen in viele Treppenhäuser integrieren, sodass für fast jeden Bedarf ein geeignetes Modell dabei sein dürfte.
2. Welche Merkmale zeichnen einen sicheren Lift aus?
Wie bereits angesprochen, erweitert der Treppenlift den Bewegungsradius in der eigenen Wohnung und sorgt für die souveräne Bewältigung der Treppe. Dabei ist es – abhängig von der einzelnen Liftart – denkbar, zusätzliches Pflegezubehör zu transportieren oder den Außenbereich zu erreichen. Das entlastet die den Lift benutzende Person und potenzielle Pflegefachkräfte gleichermaßen. Auch minimiert die Sturzgefahr durch die schlecht koordinierte Mitnahme von Gegenständen.
Zu den bekanntesten Lift-Typen zählt sicherlich der Sitz-Treppenlift, bei dem sich sichere Modelle unter anderem an
- einer unkomplizierten Handhabung,
- Festhalte-Möglichkeiten,
- einem Gurt, der das unabsichtliche Vom-Sitz-Rutschen verhindert,
- einem Akku-Notbetrieb bei Stromausfall,
- einem Quetschschutz,
- einem Notstopp-Knopf beziehungsweise einer Totmann-Steuerung sowie
- der Möglichkeit der Sicherung gegen unbefugte Nutzung (zum Beispiel in Form eines Schlüssels)
erkennen lassen. Doch selbstverständlich ist der Sitz-Treppenlift nicht der einzige Lift-Typ, der sich für den Innen- oder Außeneinbau eignet.
3. Gibt es Alternativen zum Sitz-Treppenlift?
Ja. der Treppenlift kann für viele Einbausituationen eine geeignete, weil vergleichsweise platzsparende Lösung darstellen. Unter Umständen bieten sich jedoch auch andere Systeme an.
So können vielleicht Rollstuhlrampen bei Treppen mit einem unter 3,5° (6° bei öffentlichen Gebäuden) liegenden Steigungswinkel als Überbrückungshilfe infrage kommen. Geht es darum, das Treppensteigen nach einem Unfall und/oder einer Operation möglichst sicher zu gestalten? Ohne, dass eine dauerhafte Unterstützung Thema ist? Dann der Stairwalker eine Option, allerdings nur bei gerade nach oben führenden Innenraumtreppen.
Zu den ebenfalls recht bekannten und häufiger verbauten Liftsystemen zählen zudem
- der besonders kleine Stehlift – für alle, die sich mit dem Treppensteigen, Hinsetzen und Aufstehen schwer tun, ansonsten aber recht mobil sind
- der Plattformlift, der an einen Sitzlift erinnert. Er bietet eine größere Plattform für die Mitnahme von Hilfsmitteln bietet und kann bis zu 300 Kilogramm Gewicht bewegen.
- und der Hublift, der ebenfalls bis zu 300 Gramm Gewicht transportieren kann. Mit seiner Hilfe werden meist Höhen bis zu 1,80 Meter (maximal 3 Meter) überbrückt. Allerdings handelt es sich bei ihm aufgrund der schienenfreien, parallel zur Treppe angelegten Montage- und Bewegungsart eigentlich nicht um einen Treppenschräglift. Aber das dürfte für die Alltagsbenutzung zunächst nicht die entscheidende Rolle spielen.
- Für manche Wohnungen können jedoch auch ein Homelift mit Tragekraft bis zu 500 Kilogramm oder ein Aufzug die beste Lösung darstellen. Kleine Varianten werden wahlweise ohne Schacht oder mit rollstuhltauglichem Schachtsystem geliefert und bieten Platz für zwei Fahrgäste.
4. Welche Anforderungen bestehen im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Gegebenheiten und die Treppe?
4.1. Die bauaufsichtlichen Anforderungen
Zunächst ist zu klären, an welcher Stelle der Treppenlift eingebaut werden soll und wie es um die Wohn- und Besitzverhältnisse steht.
Wer einen Lift im Inneren seines eigenen Einfamilienhauses im Sinne des barrierefreien Wohnens installieren möchte, kommt meistens ohne Bauantrag aus. Wesentlich dafür ist aber, dass die baulichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Zudem darf der Lifteinbau keine weiteren Parteien beeinträchtigen.
Beim Einbau eines Lifts in ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen sieht es schon etwas anders aus. Hier müssen die stimmberechtigten Eigentümer diesem Vorhaben auf einer Versammlung mehrheitlich zustimmen. Erteilt die Eigentümermehrheit diese Zustimmung nicht und es wird aber trotzdem ein Lift eingebaut? Dann kann eine Demontage anfallen – es sei denn, eine Einzelfallklage vor Gericht ist erfolgreich. Dies ist aber nicht immer der Fall.
Geht es darum, dass Personen ihre Wohnung in einem Mietmehrfamilienhaus erreichen wollen, muss von ihnen ein berechtigtes Interesse am Lifteinbau nachgewiesen werden. Auch hier hat die vermietende Partei die Möglichkeit, dies eventuell abzulehnen – Stichwort Immobilien-Bestandsschutz. So oder so fallen die Kosten für den Ein- und Rückbau auf die Person zurück, die die Installation veranlasst. Und sie muss sicherstellen, dass der Lift die Treppennutzung nicht einschränkt. Was insbesondere bei Brand- und anderen Notfällen von Relevanz ist.
4.2. Die baulichen Mindestanforderungen bezüglich der Treppe
An dieser Stelle sind speziell das Lichtraumprofil und die Treppenmindestlaufbreite zu erwähnen.
Um einen Treppenlift installieren zu dürfen, ist hinsichtlich des Lichtraumprofils auf eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2 Metern (1,5 Meter nach der Montage des Lifts) und eine lichte Durchgangsbreite, die durch die Liftschiene um maximal 0,2 Meter verkürzt wird, zu achten.
Bei der Treppenmindestbreite gelten
- 0,7 Meter bei Haupttreppen von Mehrfamilienhäusern mit unter 400 m² Wohnfläche,
- 0,8 Meter bei Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern und
- 1 Meter für Haupttreppen in Häusern mit mehr als zwei Etagen oder 400 m² Wohnfläche.
Darüber hinaus gilt beim Einbau auf Zweittreppen, dass die Mindestlaufweite minimal 0,5 Meter umfassen muss.
Geht man aber vom Einbau auf einer Haupttreppe aus, muss für die Mindestlaufbreite für einen Sitzlift minimal 0,7 Meter (für andere Liftformen gegebenenfalls auch mehr) betragen. Gerade in Bezug auf schmale Treppen lohnt es sich daher auch, über Typen mit klappbaren Armlehnen, Fußplattformen und Sitzflächen nachzudenken.
Außerdem sind die Vorschriften der Landesbauordnungen (LBO) bei Mehrfamilienhäusern unbedingt zu berücksichtigen. Und auch die Beschäftigung mit der DIN 18065 ist dringend zu empfehlen. Ebenso wie eine Vorab-Kostenkalkulation.
5. Welche Kosten müssen für den Treppenlift-Einbau eingeplant werden?
Zwar tragen eine gesunde Ernährung und Bewegung potenziell erkennbar dazu bei, dass die Beweglichkeit und Mobilität selbst in späteren Lebensjahren auf einem hohen Level bleiben. Dennoch können sie nicht in jedem Fall verhindern, dass Hilfsmittel wie der Treppenlift benötigt werden.
Die Höhe der Kosten für den Treppenlift fällt ebenso individuell aus. Grund dafür ist, dass sie von unterschiedlichen Aspekten wie der Treppenform mitbestimmt wird. Eine gewisse Tendenz sieht allerdings wie folgt aus:
- Sitzlifte an einer geraden Innenbereichstreppe schlagen häufig mit 4.000 bis 10.000 Euro zu Buche.
- Sitzlifte an einer kurvigen Innenbereichstreppe kosten oftmals etwa 8.000 bis 15.000 Euro
- und für Sitzlifte an einer geraden Außenbereichstreppe müssen circa 4.500 bis 7.500 Euro eingeplant werden.
Was lässt sich an der großen Bandbreite erkennen? Es ist es sicherlich sinnvoll, die Treppenanlage von unterschiedlichen Fachleuten in Augenschein nehmen und sich verschiedene Angebote unterbreiten zu lassen. Auf diese Weise entsteht ein eigener Überblick. Des Weiteren ist das Einholen mehrerer Angebote für die Beantragung von Zuschüssen von Relevanz.
5.1. Mithilfe welcher Förderungen lässt sich zumindest ein Teil der Treppenlift-Kosten decken?
Für viele Treppenlift-interessierte Personen dürften dabei speziell die Förderungen der Kranken- und Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von Bedeutung sein. Um diese zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad – mindestens der erste – nachgewiesen werden. Dieser Nachweis lässt sich durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes und deren Bestätigung durch eine Versicherung erbringen. Wichtig dabei: Bei der Begutachtung werden sowohl das Wohnumfeld als auch der physische und psychische Zustand der antragstellenden Person einbezogen. Darüber hinaus muss man klären, ob die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse überhaupt die richtige Ansprechpartnerin ist. Unter Umständen zeichnen nämlich auch andere Stellen wie die Haftpflicht- oder Unfallversicherung verantwortlich. Sollten Kranken- und/oder Pflegekassen zuständig sein, können in proportionaler Abhängigkeit im Pflegegrad bis zu
- 4.000 Euro bei einer Einzelperson
- 8.000 Euro bei einem Paar, das sich den Wohnraum teilt sowie
- 16.000 Euro bei einer Wohngruppe, die mehr als vier Personen umfasst,
bezuschusst werden. Grundlage für eine Bezuschussung ist jedoch immer, dass die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels nachgewiesen wird. Und selbst dann tragen die Kranken- und Pflegekassen die Kosten lediglich dann, wenn die Angebote inklusive der Kostenvoranschläge vor dem Einbau des Treppenlifts zur Prüfung vorlagen.
Eine weitere Zuschuss-Option stellt das KfW Programm 159 („Altersgerecht Umbauen mit Kredit“) dar. Seine Beantragung ist unabhängig von Altersfragen möglich, die Kredithöhe kann bei bis zu 50.000 Euro liegen. Gefördert werden Haus- und Wohnungsmodernisierungsmaßnahmen, sodass der Wohnkomfort steigt, potenzielle Barrieren abgebaut und der Einbruchschutz verbessert wird. Praktisch dabei: Unter diese Maßnahmen fallen unter anderem
- der Badezimmer- und Küchenumbau,
- das Einsetzen von im Alltag benötigten Orientierungs-, Unterstützungs- und Kommunikationsmöglichkeiten –
- und die Installation von Treppenliften.
6. Ergänzungen und Fragen von Leser:innen
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