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Geheimsprache im Arbeitszeugnis und wann die professionelle Prüfung erfolgen sollte

In der heutigen Berufswelt zählen nicht nur Kontakte, fachliches Know-how und ein gutes Erscheinungsbild, sondern auch das Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer bekommen dies zum Beispiel, wenn sie ein Unternehmen verlassen, sie können aber auch ein Zwischenzeugnis beantragen.

Die Bedeutung des Dokuments kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Allerdings sind die Informationen nur auf den ersten Blick aussagekräftig. Zumindest für die Arbeitnehmer, die es nicht interpretieren können.

► Was genau ein Arbeitszeugnis ist, ► welche Vorgaben es haben muss, ► ob es ein Recht auf ein Arbeitszeugnis gibt und ► warum eine Prüfung so wichtig ist, erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel.

Geheimsprache im Arbeitszeugnis

Inhalt: Geheimsprache im Arbeitszeugnis

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1. Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis wird am Ende der Unternehmenszugehörigkeit ausgestellt und liefert Informationen zur Dauer und Art der Beschäftigung. Es dient vor allem der beruflichen Zukunft und damit potenziellen weiteren Unternehmen, in denen eine Arbeit aufgenommen wird. Üblicherweise wird es bei der Bewerbung auf eine neue Stelle eingereicht und rundet die Bewerbungsunterlagen ab.

Es gibt sogar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Daher verwundert es nicht, dass so viele Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis besitzen und es oft Gegenstand von Diskussionen ist. Allerdings sollten Arbeitnehmer genau hinschauen, beziehungsweise in unklaren Fällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinschauen lassen.

Laut Gesetz dürfen im Arbeitszeugnis keine negativen Bemerkungen über den Arbeitnehmer vorkommen. 

Auch Geheimcodes in den Formulierungen sind eigentlich verboten, dennoch hat sich eine Art Geheimsprache für Arbeitszeugnisse entwickelt. So sind einzelne Formulierungen besonders relevant und sagen mehr aus als Laien vermuten. Ein Beispiel:

  • Sehr gut wäre die Formulierung: "Sie/er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."
  • "Nur noch" gut wäre die Formulierung: "Sie/er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt."
    Vollen versus vollsten, und schon ist es eine Note schlechter – Geheimsprache!
  • Befriedigend wäre die Formulierung: "Sie/er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt."
    Hier fehlt also nur das kleine Wort "stets" – Geheimsprache!
  • Ausreichend:  "Sie/er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt."
    Diese Formulierung liest man schon nur noch selten, zu groß ist die Gefahr der Klage gegen diese Wortwahl seitens des Arbeitnehmers.
  • Ungenügend wäre dann eine Forumulierung wie: "Sie/er hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen."

In dieser Art können alle anderen Formulierungen im Arbeitszeugnis gedeutet werden: Sehr gut ist nur das, was in der Formulierungen keine weitere Steigerung mehr möglich macht.

Wer im Zweifel ist: Das Wissen um die Geheimsprache haben Coaches und  Anwälte. Sie können die Formulierungen richtig interpretieren und das Dokument einschätzen. Ein Fachanwalt kann außerdem zurate  gezogen werden, wenn es um die Frage geht, ob das ausgestellte Arbeitszeugnis Hindernisse für die berufliche Zukunft hat und ob dagegen gerichtlich angegangen werden kann.

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2. Die Vorgaben des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis kann nicht „einfach so“ erstellt und ausgehändigt werden. Arbeitgeber sind sogar verpflichtet rechtlichen Vorgaben einzuhalten. So muss ein Arbeitszeugnis in schriftlicher Form ausgestellt werden. Es darf auch keine Falten bzw. Knicke beinhalten.

  • Bei dem einfachen Arbeitszeugnis müssen Informationen zur Dauer und Tätigkeit aufgeführt werden.
  • Neben dem einfachen Arbeitszeugnis gibt es noch das qualifizierte Arbeitszeugnis. Dieses Dokument ist umfangreicher und beinhaltet Angaben zur betrieblichen Leistung sowie dem Verhalten des Arbeitnehmers.

Auch wenn die Formulierungen für Laien missverständlich sein können, wird rechtlich gefordert, dass es deutliche und verständliche Formulierungen beinhaltet. Die sogenannten Geheimcodes, über die im Rahmen von diesen Dokumenten oft berichtet wird, dürfen nicht enthalten sein.

Nichtsdestotrotz beinhaltet das Dokument oft Informationen, die auf ein negatives Verhalten hinweisen und so Hindernisse für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers darstellen. Wenn Sie das Dokument prüfen  lassen wollen, können sie einem Experten für Arbeitsrecht hinzuziehen und Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Letztlich sollte das Dokument frei von Fehlern sein. Demnach sollte es korrekt und ohne Grammatikfehler und Rechtschreibfehler ausgestellt werden.

Punkt 3

3. Auf eigene Faust prüfen?

Arbeitnehmer, die ein Unternehmen verlassen, bekommen ein Arbeitszeugnis ausgestellt und haben sogar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Wenn alle Formulierungen zur "stets zur vollsten"(!) Zufriedenheit ausfallen, kann das Zeugnis getrost in die Bewerbungsmappe integriert werden. Sind manche Formulierungen aber waage oder nur "halb" positiv, macht es Sinn, einen Coach, den Berater beim Arbeitsamt oder sogar Fachanwalt mit der Prüfung zu beauftragen.

Punkt 4

4. Sieben ungünstige Formulierungen, die gerne unentdeckt bleiben

Länge: 6 Minuten

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Punkt 5

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und im Finanzsektor ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Als Vater von drei Kindern treibt er in seiner Freizeit gerne Sport, meditiert und geht seiner Leidenschaft für spannende Bücher und ebensolche Filme nach.

https://www.blueprints.de

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