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Insolvenzrecht - Wenn Unternehmen oder Privatpersonen zahlungsunfähig werden

Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Schuldenregulierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens regelt. Um Insolvenz handelt es sich, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Das Insolvenzrecht sieht vor, dass möglichst alle Gläubiger gleichmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Privatpersonen sollen von ihrer Restschuld befreit werden. Für Privatpersonen wurde das Insolvenzrecht vereinfacht, sodass eine Restschuldbefreiung schon früher möglich ist.

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Inhalt: Insolvenzrecht

1. Was bedeutet Insolvenz bzw. Insolvenzrecht?

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen oder eine Privatperson kann den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr nachkommen, da die finanziellen Mittel nicht mehr vorhanden sind. Ein Unternehmen oder eine Privatperson befindet sich bei einer Insolvenz in einem finanziellen Engpass. Es kann sich um eine akute oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit handeln.

Das Insolvenzrecht ist nicht neu. Es wurde bereits 1874 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Nach den Gründerjahren von 1871 bis 1874 konnten sich viele Unternehmen gegen die wachsende Konkurrenz nicht mehr behaupten. Sie waren verschuldet und zahlungsunfähig. Otto von Bismarck führte die Konkurs- und Vergleichsordnung ein.

Das damalige Insolvenzrecht sah lediglich die Deckung der Verfahrenskosten vor. Für die Gläubiger blieb kaum noch etwas übrig. Um auch Gläubiger wie Kreditgeber oder Lieferanten zu befriedigen, wurde das Insolvenzrecht 1998 reformiert.

In seiner jetzigen Form sieht das Insolvenzrecht Hilfe für Gläubiger und Schuldner vor. Die Gläubiger sollen möglichst gleichmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Auch für den Schuldner soll eine akzeptable Lösung gefunden werden. Bei einer Insolvenz von Privatpersonen ist die Restschuldbefreiung ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzrechts. Für Unternehmen sieht das Insolvenzrecht die Chance zu einer Sanierung vor.

2. Wann ist jemand insolvent?

Das Insolvenzrecht beschreibt drei Gründe, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen insolvent ist:

  • Zahlungsunfähigkeit: Insolvent ist jemand, wenn er keine finanziellen Mittel mehr hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nachzukommen. Konkret kann der Schuldner innerhalb von drei Wochen seine Zahlungsverpflichtungen zu mindestens 90 Prozent nicht erfüllen.
  • Überschuldung: Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand überschuldet ist. Das Vermögen des Schuldners deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr. Es spielt jedoch keine Rolle, wie hoch die Schulden sind.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Auch dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht, kann eine Insolvenz eröffnet werden. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit handelt es sich, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen kann.

Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Insolvenzgericht weist den Schuldner ab, wenn das nicht der Fall ist.

Tipp: Das Insolvenzrecht sieht für mittellose Privatpersonen die Verfahrenskostenstundung vor, damit auch sie die Möglichkeit haben, von ihrer Restschuld befreit zu werden. Der Schuldner erhält auf Antrag einen Zahlungsaufschub. Die Verfahrenskosten muss er erst nach der Restschuldbefreiung zahlen.

3. Arten von Insolvenzverfahren

Das Insolvenzrecht unterscheidet drei verschiedene Arten von Insolvenzverfahren:

  • Regelinsolvenz, hauptsächlich für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige vorgesehen
  • Verbraucherinsolvenz, auch als Privatinsolvenz bezeichnet, für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen vorgesehen
  • Nachlassinsolvenz, sieht die Beschränkung von Erben für die geerbten Schulden vor, sodass sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Tipp: Um überschaubare Vermögensverhältnisse handelt es sich, wenn ein Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger hat und keine offenen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dieses Verfahren dürfen Schuldner erst nach Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichs mit allen Gläubigern in Anspruch nehmen. Das muss durch eine anerkannte Schuldnerberatung oder einen Anwalt bestätigt werden.

4. Unterschied zwischen Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Jeder Gläubiger hat das Recht, seine Forderungen durch eine Zwangsvollstreckung einzutreiben. Dieses Verfahren ist in der Zivilprozessordnung und nicht im Insolvenzrecht geregelt. Im Gegensatz dazu dient die Insolvenz zur Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger.

Um seine Forderungen durchzusetzen, muss sich der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner beschaffen. Anders als bei einem Insolvenzverfahren ist eine Restschuldbefreiung nicht vorgesehen. Der Gläubiger entscheidet, ob er auf das Vermögen oder Einkommen des Schuldners zugreifen will.

5. Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist ein Insolvenzantrag, der vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden kann. Das Insolvenzverfahren ist eine Gesamtvollstreckung zugunsten aller Gläubiger.

Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ist das der Fall, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter fordert die Gläubiger auf, ihre Forderungen bei ihm anzumelden. Sie dürfen weitere Forderungen nur noch an ihn und nicht mehr an den Schuldner stellen. Der Insolvenzverwalter verwaltet das Vermögen des Schuldners, die Insolvenzmasse.

Die Insolvenz wird im Insolvenzregister veröffentlicht. Abhängig von der Insolvenzmasse und den Forderungen des Gläubigers wird geprüft, ob ein Unternehmen aufgelöst oder saniert werden kann.

6. Verbraucherinsolvenz: Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Privatpersonen werden bei einer Verbraucherinsolvenz nach drei Jahren von ihrer Restschuld befreit. Sie müssen den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen, unabhängig davon, wie hoch die Forderungen sind.

Wurde eine Verbraucherinsolvenz vor dem 1. Oktober 2020 angemeldet, erfolgte die Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren.

Nach der Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz wird der Schuldner in der Wohlverhaltensphase zu einer angemessenen Erwerbstätigkeit verpflichtet. Ist er arbeitslos, muss er sich um eine Arbeit bemühen. Verletzt er seine Verpflichtungen, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.

Weiterführende Links:

7. Video: Einführung in die Grundlagen zum Insolvenzrecht ... 

Länge: 7:41 Minuten

Youtube-Video

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8. Weiterlesen

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