Sinnvolle Versicherungen für Computer, Laptop, Handy & Co.
Desktop-Computer, Laptop, Tablet und Smartphone – elektronische Geräte sind im Beruf wie auch im Privatleben allgegenwärtig. Die klassische Abgrenzung zwischen Maschinen und Elektronik verschwindet, denn kaum eine Maschine kommt heute ohne elektronische Steuerung aus. Unser Zuhause wird durch vernetzte Smart-Home-Geräte sicherer, Autos werden zu rollenden Computern. Passen unsere herkömmlichen Versicherungen noch in diese neue Welt?
1. Haftungsrisiken und andere Vermögensschäden
Für den privaten Bereich ist eine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Sach- und Vermögensschäden zum Beispiel durch die versehentliche Verbreitung eines Computervirus per E-Mail oder über einen Datenträger sind in modernen Verträgen mitversichert.
1.1. IT-Haftpflicht
Wer beruflich mit Computern zu tun hat, sollte eine IT-Haftpflicht-Versicherung abschließen. Sie ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung für Freelancer und IT-Unternehmen um typische IT-Risiken wie
- Datenverlust beim Kunden,
- Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen
- oder für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
1.2. Cyber-Versicherung
Ein noch recht junger Versicherungszweig ist die Cyber-Versicherung. Sie wird im gewerblichen Bereich angeboten, ist aber mittlerweile bei einigen Anbietern auch für Privatpersonen verfügbar. Der Leistungsumfang deckt zum Beispiel Vermögensverluste durch unberechtigten Zugriff auf Bankkonten oder beim Online-Shopping, Wiederherstellung von verschlüsselten Daten nach einem Erpressungsversuch und Hilfen bei Identitätsdiebstahl bis hin zur psychologischen Beratung im Fall von Cybermobbing.
2. Abgrenzung verschiedener Sachversicherungen
Die klassischen Versicherungen wie
- Hausratversicherung,
- Gebäudeversicherung und
- Geschäftsversicherung
umfassen auch elektronische Geräte.
Während in der Gebäudeversicherung alles versichert ist, was zur Haussteuerung dient (zum Beispiel Heizung und Klima, Rollladen, Licht, Einbruchmeldeanlage), gehören bewegliche Sachen zur Hausrat- bzw. Geschäfts-Inhaltsversicherung. In der Hausratversicherung sind auch Arbeitsgeräte versichert, solange sie sich nicht in ausschließlich beruflich genutzten Räumen wie einer Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei im Einfamilienhaus befinden. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an – auch der Laptop des Arbeitgebers ist im Homeoffice über die eigene Hausratversicherung versichert.
3. Spezialversicherungen für Elektronik
Zwar sind elektronische Geräte in den bekannten Versicherungsarten mitversichert. Aber die Versicherungen beziehen sich nur auf bestimmte, im Vertrag genannte Gefahren. Das sind zum Beispiel Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und andere Naturgefahren.
Wer einen umfassenderen Schutz möchte, wird im Bereich der Technischen Versicherungen fündig. Hier wird die Elektronikversicherung als Allgefahrenversicherung angeboten. Das bedeutet, Schäden aus beliebiger Ursache sind versichert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit besteht zum Beispiel auch Versicherungsschutz gegen ein versehentliches Hinunterstoßen eines Laptops oder wenn das Gerät durch Überhitzung ausfällt.
Für den gewerblichen Bereich ist eine Elektronik-Pauschalversicherung die einfachste Lösung. Im Gegensatz zur Versicherung einzelner Geräte muss hier nicht jede Neu- oder Ersatzanschaffung gemeldet werden, sondern es besteht pauschaler Versicherungsschutz für alle Geräte der versicherten Segmente wie Datenverarbeitung und Kommunikation.
Die Elektronikversicherung kann um eine Datenträger- und Softwareversicherung erweitert werden. Die Datenträgerversicherung zahlt für die Wiederherstellung von Daten, wenn ein Sachschaden am Datenträger vorliegt. Die Softwareversicherung geht deutlich weiter. Hier ist Datenverlust auch ohne Sachschaden versichert, zum Beispiel durch versehentliches Löschen oder Virenbefall.
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4. Handyversicherung mit begrenztem Nutzen
Zunehmend werden pauschale Elektronikversicherungen auch im Privatbereich angeboten, etwa als Erweiterung einer Hausratversicherung. Wesentlich verbreiteter sind aber Versicherungen für einzelne Geräte, die direkt beim Kauf abgeschlossen werden.
Hier sollte der Käufer nicht vorschnell unterschreiben, sondern Preis und Leistung genau prüfen:
- Die Versicherungen decken oft nur den Zeitwert, der angesichts schnelllebiger Technik nach kurzer Zeit schon sehr gering ausfällt.
- Außerdem ist der Versicherungsschutz meist eingeschränkt, zum Beispiel, indem Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht gedeckt sind.
Wofür nutzt du dein Smartphone im Wesentlichen?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
235 Stimmen | |
Telefonieren | 211 Stimmen |
Fotos und Videos | 168 Stimmen |
Im Internet surfen | 155 Stimmen |
Kalender / Terminplaner | 146 Stimmen |
Nachrichten lesen | 142 Stimmen |
Musik hören | 110 Stimmen |
Navigieren | 110 Stimmen |
Notizen machen | 104 Stimmen |
Soziale Netzwerke (Instagram, Facebook, Snapchat ... | 102 Stimmen |
YouTube Videos ansehen | 82 Stimmen |
SMS / Kurznachrichtendienste | 70 Stimmen |
Online einkaufen | 61 Stimmen |
Spiele | 57 Stimmen |
Sonstiges | 34 Stimmen |
Video, Filme, Serien streamen | 33 Stimmen |
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Desktop-Computer, Laptop, Tablet und Smartphone - elektronische Geräte sind im Beruf wie auch im Privatleben allgegenwärtig. Die klassische Abgrenzung zwischen Maschinen und Elektronik verschwindet, denn kaum eine Maschine kommt heute ohne elektronische Steuerung aus. Unser Zuhause wird durch vernetzte Smart-Home-Geräte sicherer, Autos werden zu rollenden Computern. Passen unsere herkömmlichen Versicherungen noch in diese neue Welt?
Haftungsrisiken und andere Vermögensschäden
Für den privaten Bereich ist eine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Sach- und Vermögensschäden zum Beispiel durch die versehentliche Verbreitung eines Computervirus per E-Mail oder über einen Datenträger sind in modernen Verträgen mitversichert. Wer beruflich mit Computern zu tun hat, sollte eine IT-Haftpflicht-Versicherung abschließen. Sie ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung für Freelancer und IT-Unternehmen um typische IT-Risiken wie Datenverlust beim Kunden, Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen oder für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Ein noch recht junger Versicherungszweig ist die Cyber-Versicherung. Sie wird im gewerblichen Bereich angeboten, ist aber mittlerweile bei einigen Anbietern auch für Privatpersonen verfügbar. Der Leistungsumfang deckt zum Beispiel Vermögensverluste durch unberechtigten Zugriff auf Bankkonten oder beim Online-Shopping, Wiederherstellung von verschlüsselten Daten nach einem Erpressungsversuch und Hilfen bei Identitätsdiebstahl bis hin zur psychologischen Beratung im Fall von Cybermobbing.
Abgrenzung verschiedener Sachversicherungen
Die klassischen Versicherungen wie Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Geschäftsversicherung umfassen auch elektronische Geräte. Während in der Gebäudeversicherung alles versichert ist, was zur Haussteuerung dient (zum Beispiel Heizung und Klima, Rollladen, Licht, Einbruchmeldeanlage), gehören bewegliche Sachen zur Hausrat- bzw. Geschäfts-Inhaltsversicherung. In der Hausratversicherung sind auch Arbeitsgeräte versichert, solange sie sich nicht in ausschließlich beruflich genutzten Räumen wie einer Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei im Einfamilienhaus befinden. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an - auch der Laptop des Arbeitgebers ist im Homeoffice über die eigene Hausratversicherung versichert. Meist besteht sogar eine Doppelversicherung, da der Arbeitgeber seine Geräte ebenfalls versichert hat. Die Versicherer lösen dies intern nach dem Grundsatz Fremdversicherung (Hausratversicherung für fremdes Eigentum) vor Außenversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung für Sachen außerhalb des Betriebsgrundstücks).
Spezialversicherungen für Elektronik
Zwar sind elektronische Geräte in den bekannten Versicherungsarten mitversichert. Aber die Versicherungen beziehen sich nur auf bestimmte, im Vertrag genannte Gefahren. Das sind zum Beispiel Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und andere Naturgefahren. Wer einen umfassenderen Schutz möchte, wird im Bereich der Technischen Versicherungen fündig. Hier wird die Elektronikversicherung als Allgefahrenversicherung angeboten. Das bedeutet, Schäden aus beliebiger Ursache sind versichert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit besteht zum Beispiel auch Versicherungsschutz gegen ein versehentliches Hinunterstoßen eines Laptops oder wenn das Gerät durch Überhitzung ausfällt. Für den gewerblichen Bereich ist eine Elektronik-Pauschalversicherung die einfachste Lösung. Im Gegensatz zur Versicherung einzelner Geräte muss hier nicht jede Neu- oder Ersatzanschaffung gemeldet werden, sondern es besteht pauschaler Versicherungsschutz für alle Geräte der versicherten Segmente wie Datenverarbeitung und Kommunikation. Die Elektronikversicherung kann um eine Datenträger- und Softwareversicherung erweitert werden. Die Datenträgerversicherung zahlt für die Wiederherstellung von Daten, wenn ein Sachschaden am Datenträger vorliegt. Die Softwareversicherung geht deutlich weiter. Hier ist Datenverlust auch ohne Sachschaden versichert, zum Beispiel durch versehentliches Löschen oder Virenbefall.
Handyversicherung mit begrenztem Nutzen
Zunehmend werden pauschale Elektronikversicherungen auch im Privatbereich angeboten, etwa als Erweiterung einer Hausratversicherung. Wesentlich verbreiteter sind aber Versicherungen für einzelne Geräte, die direkt beim Kauf abgeschlossen werden. Hier sollte der Käufer nicht vorschnell unterschreiben, sondern Preis und Leistung genau prüfen. Die Versicherungen decken oft nur den Zeitwert, der angesichts schnelllebiger Technik nach kurzer Zeit schon sehr gering ausfällt. Außerdem ist der Versicherungsschutz meist eingeschränkt, zum Beispiel indem Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht gedeckt sind.